17.04.2023

Elektronische Rechnung wird Pflicht in Frankreich

Im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug verpflichtet nun auch Frankreich seine Unternehmen ab Juli 2024 zur elektronischen Rechnungsstellung und zur transaktionsbasierten Rechnungsmeldung, dem E-Reporting. Was bedeutet dies für nicht-französische Unternehmen?

Frankreich ist damit nach Italien, Spanien und Ungarn das vierte EU-Land, das eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und -übermittlung einführt. Bereits ab 2020 müssen französische Unternehmen ihre Rechnungen an die öffentliche Hand elektronisch übermitteln. Dies erfolgt über die staatliche Plattform Chorus Pro, die nun für den Rechnungsaustausch im Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) zum nationalen B2B2G-Portal für E-Invoicing ausgebaut wird.

Welche Pflichten für wen?

E-Invoicing: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen gilt für alle inländischen B2B-Transaktionen.

E-Reporting: Die Pflicht zur elektronischen Meldung der Rechnungsdaten an die Steuerbehörde gilt für:

  • Verkäufe durch Unternehmen an Verbraucher (B2C),
  • internationale B2B-Verkäufe,
  • Intra-EU-Lieferungen,
  • ausländische Unternehmen, sofern sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und Mehrwertsteuer erheben.

Den Empfang von E-Rechnungen müssen ab Juli 2024 alle Unternehmen ermöglichen, deren Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind.

Umsetzung zwischen Juli 2024 und Juli 2026

Die Neuerungen werden schrittweise eingeführt und gelten

  • am 1. Juli 2024 für Großunternehmenspätestens
  • am 1. Januar 2025 für mittlere Unternehmen
  • spätestens am 1. Januar 2026 auch für kleine Unternehmen und damit für alle Unternehmen

Alle elektronisch ausgestellten Rechnungen müssen auch elektronisch archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in Frankreich 10 Jahre.

Was bedeutet das für den Rechnungsaustausch mit französischen Unternehmen?

Für Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig und umsatzsteuerpflichtig sind, ändert sich bis auf Weiteres nicht viel.

Bei der Rechnungsstellung an französische Unternehmen

Stellt beispielsweise ein Lieferant aus den USA oder Deutschland einem französischen Unternehmen eine Rechnung aus, kann er diese als einfache PDF-Rechnung versenden. Der französische Käufer muss, um seinen nationalen Meldepflichten nachzukommen, einen E-Report, d.h. eine Zusammenfassung aller innerhalb einer Woche erhaltenen Rechnungen, an das französische Rechnungsportal PPF senden.

Die französische Finanzverwaltung wird den Datenfluss durch ihr PPF-Portal zu Kontrollzwecken analysieren. Kommen in Frankreich steuerpflichtige Unternehmen ihrer Rechnungsmeldepflicht nicht nach, werden Strafzuschläge fällig.

Erhält ein französischer Käufer von einem ausländischen Lieferanten eine Rechnung in Papierform, muss der französische Käufer die Rechnung digitalisieren und die Rechnungsdaten ebenfalls an das PPF melden.

Bei Rechnungsempfang von französischen Unternehmen

Stellt ein französischer Lieferant beispielsweise einem US-amerikanischen oder deutschen Unternehmen eine Rechnung aus, kann er diese per E-Mail im einfachen PDF-Format übermitteln. Auch in diesem Fall muss er die Rechnung in sein E-Reporting aufnehmen.

Darüber hinaus sind bei der Rechnungsstellung ins Ausland von Land zu Land unterschiedliche Anforderungen an den Rechnungsinhalt zu beachten.

Was ist was? – Die wichtigsten Abkürzungen

Wenn Sie sich weiter mit der Materie beschäftigen möchten, sollten Sie diese Kürzel und deren Bedeutung kennen:

PPF: Nationales B2B2G-Portal für die E-Rechnung (Plateforme Publique de Facturation), der Vorläufer ist Chorus Pro

PDP: Digitalisierungs- bzw. Dematerialisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire)

DGFiP: Französische Steuerbehörde (Direction Générale des Finances Publiques)

OD: Digitalisierungs- bzw. Dematerialisierungsbetreiber (Opérateur de Dématérialisation)

Die Zukunft von E-Invoicing und E-Reporting in der EU

International tätige Unternehmen sollten die Entwicklung des Rechnungsaustauschs aufmerksam verfolgen, denn der Trend in Europa geht im B2B-Bereich eindeutig weg vom Post-Audit-Verfahren hin zu Clearance Centern, also zentralen Freigabeplattformen der Finanzbehörden. Dazu müssen die Unternehmen auf EDI umstellen. Wichtig ist dabei, dass globale Standards wie PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) eingehalten werden. PEPPOL ist ein internationales Projekt mit dem Ziel, grenzüberschreitende, elektronisch unterstützte Vergabeverfahren innerhalb der Europäischen Union zu standardisieren.

Unter dem Titel „VAT in the Digital Age“ bereitet die EU-Kommission derzeit einen Gesetzesentwurf u.a. für elektronische Meldepflichten mittels E-Rechnung vor.

Zurück